Verbotene Fotos vom Stolberger Hauptbahnhof…

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Einfahrt und Zwischenhalt des Talent2-Triebwagens 442 301 mit seinem modernen Design, aufgenommen am Stolberger Hauptbahnhof am 23. März 2013 gegen 12:30 Uhr (oben und unten).
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Infoplakat der DB-AG mit Hinweisen über nächtliche Einschränkungen des Bahnverkehrs zwischen Horrem/Sindorf und Düren, aufgenommen im Info-Schaukasten auf dem Zwischenbahnsteig des Stolberger Hauptbahnhofs am 23. März 2013 gegen 12:33 Uhr.

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Interessantes, weil nicht soo häufig zu sehendes Signalbild an einem Zwischensignal nahe des Stellwerks „Sf“ auf dem Stolberger Hauptbahnhof, ein Foto vom 23. März 2013 gegen 12:35 Uhr.

Wer jetzt denkt, diese Fotos sind doch nichts Besonderes, der hätte dabei sein sollen, als diese Fotos entstanden sind. Nach dem vierten Foto wurde ich, auf dem Mittelbahnsteig nahe des Wartehäuschens stehend, in barschem Ton darüber belehrt, dass das Fotografieren auf dem Stolberger Hauptbahnhof  v e r b o t e n  sei. Die lautstarke Ermahnung kam von einem Mitarbeiter des von der DB beauftragten Sicherheitsdienstes, der sich am Gleis 43 aufhielt. Zunächst dachte ich noch, die Person mache Witze. Doch als ich dem lautstarken schwarzhaarigen Mann mit seiner eigenwilligen Haarmode halbwegs fröhlich entgegnete, wir seien doch nicht in der Ostzone und ihn gerade ignorieren wollte, rief er sein Fotografierverbot tatsächlich noch ein zweites Mal über die Gleise hinweg in meine Richtung.  Er schien das wirklich ernst zu meinen. Dennoch machte ich von dem gerade vorbeifahrenden Güterzug auch noch ein Foto:
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Als ich mich danach zum Gleis 27 begeben wollte, um dort einen der an diesem Tag zweiteilig verkehrenden Euregiobahnzüge aufzunehmen, setzte der offenbar sehr  ambitionierte Mitarbeiter zu einer Fortsetzung seiner Belehrung an. Von allen Hinweisen, dass es durchaus erlaubt sei, von öffentlich zugänglichen Stellen Bahnfotos zu machen, ließ er sich nicht überzeugen. Offenbar schien das seine erste Begegnung mit einem fotografierenden Eisenbahnfreund zu sein. Um seine markigen Behauptungen zu bekräftigen, zückte er schließlich sogar ein Bündel mit kleinen Handzetteln, auf denen die Hausordnung der DB für ihre Bahnhöfe abgedruckt war.

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Unter den nicht gestatteten Tätigkeiten ist in dieser Hausordnung zwar das Füttern von Vögeln und der Einsatz von Stativen und Beleuchtungsanlagen aufgeführt. Nicht aber das Fotografieren von Zügen oder Bahnanlagen. Selbst unter der Rubrik „Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet“ sind lediglich gewerbliche Foto-, Film und Fernsehaufnahmen aufgeführt.
Übrigens war es selbst nach dem Fotorecht der DDR dort schon in den 1970er Jahren erlaubt, von öffentlich zugänglichen Stellen Züge und Bahnanlagen zu fotografieren, wenn man keine Stellwerke, Brücken oder militärische Anlagen im Fokus hatte.

Die Bitte, sich zu legitimieren bzw. seinen Namen und seine Dienststelle anzugeben, lehnte dieser Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes natürlich ab, obwohl der Bürger in Fällen wie diesen durchaus einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, mit wem er es zu tun hat….

Die von mir angetroffene Person entspricht vielleicht nicht der Mehrheit der Beschäftigten beim DB-eigenen Sicherheitsdienst. Aber falls man einmal an solche Sonderfälle gerät, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Um sich die Freude am Eisenbahnhobby zu erhalten, muss man sich dem allgemein um sich greifenden Trend, immer weitere Bereiche des Lebens durch Verbote und Regelungen einzuengen, widersetzen. Die aktuelle Rechtslage zum Thema sieht folgendermaßen aus:

Hausordnung
Für jeden, der sich auf dem Gelände der DB AG aufhält, gilt die oben abgebildete Hausordnung (bzw. die ggf. aushängende Fassung, die mitunter lokale Besonderheiten enthalten kann). Darin ist allerdings nur geregelt, dass gewerbliche Aufnahmen einer Genehmigung bedürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht-gewerbliche Aufnahmen auch ohne besondere Erlaubnis gestattet sind.

Allgemeine Foto- und Filmgenehmigung
Ergänzend zu ihrer Hausordnung, die nur beim Aufenthalt auf Bahngelände gilt, hat die DB AG das Fotografieren auch allgemein geregelt. Bereits die Allgemeine Foto- und Filmgenehmigung der DB AG vom 22.12.2000 erlaubte das Fotografieren ohne besondere Genehmigung von allen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen aus.
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In einer mit August 2010 datierten Information der DB AG für Hobbyfotografen und -filmer wurden diese Regelungen weitgehend wiederholt. Allerdings ist dort neben Scheinwerfern und Blitzanlagen nun auch der Einsatz von Stativen nicht erlaubt. (Blitzanlagen sind Installationen mit mehreren kombinierten Blitzgeräten, wie man sie zumeist aus Fotostudios kennt. Ein einfaches Blitzgerät ist keine Blitzanlage. Aber selbst beim Einsatz von Blitzgeräten sollte man natürlich auch darauf bedacht sein, niemanden zu belästigen oder zu erschrecken.)
Fotogenehmigung_2010

In der abgebildeten Hausordnung steht zwar auch, dass den Anordnungen der MitarbeiterInnen der DB bzw. der von der DB „zur Durchsetzung des Hausrechtes beauftragten Unternehmen“ Folge zu leisten ist. Und im Zweifelsfall wird die DB AG das wahrscheinlich auch dahin auslegen, dass dies selbst noch dann gelten soll, wenn eine solche Anordnung von der Hausordnung nicht gedeckt, sondern eher willkürlich ist….

Dennoch sollte man Diskussionen nicht scheuen, stets nach Erklärungen und Rechtsgrundlagen von Weisungen fragen und – wenn man ungerecht behandelt wurde – bei den zuständigen Stellen der DB-AG nachhaken und/oder die betreffenden Fälle in die Öffentlichkeit tragen. Und falls sich Mitarbeiter – wie in meinem geschilderten Fall – nicht legitimieren wollen: es gibt Dienstpläne und Arbeitsnachweise, aus denen die zuständigen Stellen die betreffenden Personen ermitteln können, sofern sie daran ein Interesse haben.

11 Gedanken zu „Verbotene Fotos vom Stolberger Hauptbahnhof…“

  1. Eine ähnliche Begegnung mit einem Mitarbeiter der DB-Sicherheit hatte ich im Sommer letzten Jahres in Quedlinburg. Hier behauptete er auch, dass das Filmen verboten sei. Hatte allerdings nicht solche Handzettel dabei. Aber als gut gerüsteter Hobbyfilmer und noch dazu Museumsbahner hatte ich natürlich einen Ausdruck der Hausordnung dabei. Diese ignorierte er aber und meinte, dass nur das gelten würde was er sage. Er wollte meine Personalien haben. Ich verweigerte dies und fragte stattdessen nach seinem Namen und Vorgesetzten. Dies teilte er mir natürlich auch nicht mit, lies aber, mit dem Hinweis die Gleise nicht zu betreten, von weiteren Aktionen ab. In der Zwischenzeit hatte die Dampflok der HSB aber auch schon umgesetzt, ohne dass ich sie Filmen konnte. Sehr Ärgerlich.

    1. Hallo Elmar,

      dass solche Typen jemanden, der eine weite Anreise hatte, von oftmals sorgfältig geplanten Motiven abhalten, ist besonders ärgerlich und frustrierend. Schade, dass es kaum Aussicht auf Erfolg haben wird, in solchen Fällen Schadensersatz wegen entgangenem Urlaubsvergnügen einzufordern…

  2. Es ist leider so, daß immer mehr von dieser Sorte auftauchen. Meine Beobachtung ist, daß es sich um unzufriedene Rentner (ab 55 aufwärts) handelt, die meinen andere
    maßregeln zu müssen. Sowas falte ich rüde verbal zusammen, danach ist immer Ruhe.

    1. Hallo Markus,

      der Sicherheits-Mitarbeiter, dem ich begegnet bin, war deutlich vor dem Rentenalter. Ich denke, der gehörte eher zur Sorte „Wichtigtuer“ und fiel vor allem durch ein erstaunliches Beharrungsvermögen auf seiner irrigen Meinung auf. Schade um die Zeit, die man mit solchen Menschen verplempert…

  3. war dieser Herr „dunkel haarig“ mit „Zopf?“ (sah zumindest so aus…)
    ich wollte mir junior in den Ferien einfach Züge beobachten auf Gleis 43, anstelle freundlich daraufhinzuweisen „entschuldigen Sie bitte, aber falls Sie nach Düren fahren wollen bitte Gleis 2 nutzen“ kam leider (vielleicht ungeschult für solche Situationen)
    „wo wollen Sie hin“… Daraufhin antwortete ich: ich möchte nur zum Wartehäusschen“… „er: aber was wollen Sie da?“… „ich: nur hin setzen ohne auf Zug zu warten“, danach war er „freundlicher“ und meinte das ja Züge nach Düren hier im Moment nicht fahren. Ich denke, dass häufig Personen nicht geschult bzw. vom Typ her zu allen „Aufgaben“ passen. Mit Sicherheit sind solche Leute darauf „gedrillt“ mit agressiven Fahrgästen umzugehen, was sicherlich auch nicht einfach ist…

    1. Hallo Andreas,

      dunkelhaarig mit Zopf trifft zu. Da sind wir dem gleichen Herrn begegnet.
      Im Gegensatz zu seinen anderen Kollegen, die derzeit auf dem Stolberger Hauptbahnhof im Einsatz sind, trug der dunkelhaarige bei meiner Begegnung mit ihm übrigens nicht diese kleine Dienstmarke mit Dienstnummer u.ä. an seiner Kleidung.

      Viele Grüße

      Roland

  4. Hallo Roland,
    als ich das eben las, bin ich fast vom Hocker gefallen. Es ist ja grundsätzlich eine gute Sache, wenn die DB Sicherheitsbeamte einsetzt. Aber wie der Name schon sagt, sollten sie sich (bei Bedarf) um die Sicherheit Zugreisender kümmern. Das von uns Hobbyfilmern eine Gefahr ausgeht, wäre mir neu. Mir ist das zum Glück noch nicht passiert, dank deiner Reaktion und Infos wäre ich aber jetzt gewappnet. Nur nicht einschüchtern lassen. In diesem Sinne
    Frohe Ostern und immer gute Bilder wünscht
    Karlheinz

  5. Ja, die liebe DB Unsicherheit, obwohl die bei mir immer ganz nett waren… In Aachen haben die mich damals gefragt, ob ich denn filme für Geld, habe nein gesagt und sie sind wieder weg.
    Übrigens, man erkennt ob der Sicherheitsdienst Privat oder Bahn ist, die Privaten haben diese Schultermarken, die von der Bahn nicht.
    In Köln fiel mir mal auf, die laufen sogar mit Hunden rum… Was ich dann eher zum heulen fand, war die Tatsache, das der „Kundenbetreuer“ in Essen durch die S-Bahn schon mit Sicherheitsdienst unterwegs sein musste, die Eurobahn macht dies übrigens auch Abends…

    MfG Daniel

  6. Auch ich bin in Stolberg auf unangenehme art angerufen vom stellwerk aus, Fotografieren ist verboten, wir rufen die polizei. Obwohl ich seit 1995 hier bildern mache, und niemals so was mitgemacht hatte, bin ich einfach geblieben, polizei kam nicht. LEIDER ! Das war in 2014, das jahr darauf passierte dasselbe in Moers Rheinkamp, wo 2 bahnarbeitern mir bedrohten weil fotografieren verboten war. Quatsch ! Grafiti ist verboten !

    1. Also so ein Erlebnis hatte ich bisher noch „nicht“ gehabt.
      Egal an welchen Bahnhöfen bei uns in der Region.
      Ein etwas abenteuerliches Ereignis: Vor ein paar Monaten wollte ich am Bahnhof Geilenkirchen um 19:30 Uhr den einfahrenden IC Karolinger im Bild festhalten, was „nicht“ funktioniert hat, wegen eines Suizidversuch von irgend jemanden hatten mir Polizeibeamte berichtet, weil die Polizisten wissen wollten, was ich am Bahnhof mit meinem Fahrrad mache.
      Habe ich als Antwort gegeben: Ich fotografiere die Fern- und Nahverkehrszüge.
      Darauf sind die Beamten gar „nicht“ eingegangen und hatten nur gesagt: Das ich doch bitte während des Einsatzes(auf Grund des Suizid den jemand begehen wollte)den Bahnhof verlassen soll.
      An diesem Abend hatte ich Live miterlebt, was ein Suizidversuch für eine Einsatzwelle auslöst.

  7. Hallo,
    ich möchte meinen Namen nicht nennen, allerdings bin ich selbst Angestellte der Deutschen Bahn.
    Und das geht gar nicht!!!
    Bitte nächstes Mal Datum und Uhrzeit aufschreiben, vielleicht noch mit einer Beschreibung (Auf deren Brust ist auch eine Nummer). Merken Sie sich die wenn es geht (Am besten nicht zu auffällig)) und sofort der zuständigen 3-S-Zentrale melden.

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