In den Medien wurde schon häufig über das nicht mehr transparente Fahrpreissystem der Deutschen Bahn AG berichtet. Dennoch gibt es immer wieder einmal Berichte, die aufhorchen lassen. So berichtet die „Zeit“ unter der Titelzeile „Bahnfahren aus Rache“ über einen legalen Spartrick ihres Lesers Dierk Andresen. Der legale Spartrick beruht auf unterschiedlichen Tarifbestimmungen für Inlandsfahrkarten und Fahrscheine für Reisen, die im Ausland beginnen oder enden. Und da der Stolberger ja bekanntermaßen nahe der niederländischen und belgischen Grenze lebt, könnte die Sache für manche Leute interessant sein…
Fahrkarten für Reisen, die im Ausland beginnen oder enden, sind 30 Tage lang gültig. Reisende müssen die Fahrt nicht im Ausland antreten, dürfen sie beliebig oft unterbrechen und genießen volle Flexibilität. Mit so einem Ticket dürfen Bahnkunden alle Züge benutzen, außer den reservierungspflichtigen. Wer Zeit und Geld für die Übernachtungen hat, kann bei kreativer Streckenplanung einen Monat lang Zug fahren, quer durch Deutschland. Das Ticket für Reisen, die im Ausland beginnen oder enden verpflichtet nicht dazu, sich auf kürzestem Weg von Startbahnhof zum Zielbahnhof zu begeben. Man kann auch mehrere verschiedene Städte dazwischen schieben. Die Reiseplan-Suchmaske von www.Bahn.de ermöglicht standardmäßig neben der Eingabe von Start und Ziel auch die Auswahl von zwei Zwischenstationen.
Die abgekürzten Angaben auf dem Fahrschein beschreiben nicht die genaue Strecke, die man fahren muss, sondern nur die sogenannten „Leitpunkte“, zwischen denen man sich bewegen darf. Das lässt Raum für ausgeklügelte, phantasievolle Routenplanung.
So etwas sei „völlig legal“, bestätigte ein Sprecher der Bahn gegenüber der „Zeit“. Gleichzeitig empfahl er aber, bei ungewöhnlicher Streckenführung die ausgedruckte Verbindung dabei zu haben.
Manchmal sind vielleicht Geduld und Nerven gefragt. Aber was sollen Zugbegleiter letztlich machen, wenn der Bahncomputer eine solche Fahrkarte online oder am Schalter ausgegeben hat? Beförderungsvertrag ist Beförderungsvertrag.
Auch „spiegel-online“ berichtete unter dem Titel „Extrembahnfahrer Andresen: Ein Monat Deutschland, 1. Klasse, 120 Euro“ kürzlich über diese Sparmöglichkeit.
Dierck Andresen gibt dazu auf seiner eigenen Webseite weitere Informationen und Spartipps. Siehe hier: http://weberberg.de/billiger-bahn-fahren.html